Beteiligung in der Hilfeplanung

 

Die Kinder und Jugendlichen als auch ihre Sorgeberechtigten werden gemäß ihres Alters in die Hilfeplanung eingebunden in der sie ihre Erwartungen und Wünsche äußern können. Die Hilfeplangespräche werden von den jeweiligen Betreuern gemeinsam mit den Klienten vorbereitet. Im Vorfeld wird mit den Klienten, den von den Betreuern erstellten Entwicklungsbericht besprochen und reflektiert, insbesondere über die Einschätzung der formulierten Hilfeplanziele.

 

Beteiligung im Betreuungssetting

 

Die Kinder und Jugendlichen und ihre Sorgeberechtigten haben grundsätzlich ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Betreuungssettings.

Umgang mit Beschwerden                                         >> back                                             

Beschwerden werden ernst genommen und möglichst zeitnah bearbeitet, Es werden Absprachen über weitere Vorgehensweisen getroffen und erforderliche Maßnahmen eingeleitet. Hierfür wurde von NEUSTART ein Beschwerdekonzept entwickelt, welches mit den Klienten/innen zum Hilfebeginn besprochen wird.