Der begleitende Umgang ist eine aus Sicht des Kindes eine parteiliche, orientierende Intervention, in deren Mittelpunkt das Kindeswohl und das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen bzw. den Umgangsberechtigten stehen.
Ziel des begleitenden Umgangs ist es, Kindern in einem spannungsarmen Rahmen die Möglichkeit zu bieten, Umgang mit ihren Eltern oder anderen Personen zu pflegen, mit denen sie nicht zusammenleben.
Der begleitete Umgang dient der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und der Bindung zwischen den umgangsberechtigten Personen und dem Kind.
Das Leistungsangebot umfasst neben der unmittelbaren Umgangsbegleitung auch Einzelgespräche mit dem Kind, den Eltern und Elternteilen (getrennt und/oder gemeinsam) sowie anderen Bezugspersonen.
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