SPFH - Suchtfamilien / Eltern mit psychischer Erkrankung


In Familiensystemen bei denen eine Suchtproblematik oder eine psychische Erkrankung der Eltern vorliegt, ist die Hemmschwelle, Hilfen anzunehmen, oft recht hoch. Die Begleiterscheinungen sind Tabuisierung, Leugnen, Scham, Depressionen, Lethargie sowie Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit. Es fällt den Betroffenen schwer auf Angebote mit einer Komm-Struktur zuzugehen.

 

Es hat sich gezeigt, daß die Kinder in diesen Systemen vor allem dann die Unterstützung benötigen, wenn ihre Eltern erneut Rückfällig werden oder in psychische Krisen kommen, denn die Kinder unterliegen dem Kernproblem des Tabugebots der Eltern, über das Problem nicht zu sprechen.

Ebenfalls hat sich bewährt, neben der aus eigener Erkenntnis gewünschten Hilfe, im Einzelfall auch Unterstützung anzutragen, wenn eine Einsicht in die Notwendigkeit einer Hilfe erst noch geweckt und Vertrauen geschaffen werden muß.

 

Durch die Suchtdynamik und die damit verbundenen Krisen- und Rückfallsituationen entstehen immer wiederkehrende Belastungs- und Gefährdungssituationen und führen zu Versorgungsdefiziten

bei den Kindern. Dieses kann auch bei psychisch kranken Eltern zutreffen, wenn sie in ihren episodischen Phasen des Krankheits - Verlaufes instabil sind. Hier wirkt die SPFH entschärfend ein.

Methodik                                                                         >>  back

 

Methodisch soll vor allem die familiale Funktionsfähigkeit insbesondere der Eltern wiederhergestellt bzw. aufgebaut werden. Die Verunsicherungen von Grenzen und Hierarchien zwischen den Eltern und den Kindern werden aufgegriffen und diffuse oder rigide Grenzen umstrukturiert. Dysfunktionalen Organisationsformen, bei denen die Kinder Elternaufgaben übernehmen, werden entgegengewirkt und die Kinder von destruktiven Formen der Parentifizierung entlastet.

 

Zentraler Gedanke der SPFH in diesen Familiensystemen ist, neben der Überzeugungsarbeit an die Eltern Hilfen anzunehmen, eine Vernetzung mit den Fachstellen und des sozialen Dienstes, der Suchthilfe, Angebote der Psychiatrie etc.

 

Sind die Eltern zur Mitarbeit konstruktiv bereit, ist eine stabilisierende Unterstützungs- und Motivationsarbeit an den Eltern wichtig, die eingeleiteten Hilfen, Beratungen, Therapien und Behandlungen anzunehmen und nicht abzubrechen. Dies gilt auch für den Fall, in dem das Jugendamt bereits seinen Schutzauftrag zum Wohle des Kindes wahrgenommen hat und eine Veränderung seitens der Eltern einfordert.