NEUSTART - Erziehungsbeistand


Der Erziehungsbeistand nach §30 SGB VIII, unterstützt das Kind oder

den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und fördert seine Verselbständigung unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie. In der Erziehungsbeistandschaft liegt der Schwerpunkt auf der individuell begleitenden Arbeit mit dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen. Begleitung und Beratung der Eltern bzw. gemeinsame Familiengespräche ergänzen die Arbeit.

Zielgruppe                                                           >>  back

 

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche  mit.               

  • Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten,
  • Kontaktstörungen und Problemen bei der sozialen Integration
  • Lernschwierigkeiten, Schul- oder Ausbildungsproblemen,
  • Beziehungsproblemen innerhalb der Familie,.
  • dem Ziel der Verselbstständigung und Loslösung aus dem Elternhaus