Der Erziehungsbeistand nach §30 SGB VIII, unterstützt das Kind oder
den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und fördert seine Verselbständigung unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie. In der Erziehungsbeistandschaft liegt der Schwerpunkt auf der individuell begleitenden Arbeit mit dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen. Begleitung und Beratung der Eltern bzw. gemeinsame Familiengespräche ergänzen die Arbeit.
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Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit.
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